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EUROPÄISCHE INTEGRATION

Die ersten Weichen für die heutige Europäische Union (EU) wurden mit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) im Jahr 1952 gestellt. Gründungsmitglieder waren Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande. Ihr Ziel war es, den Staaten die Hoheit über die Ressourcen Kohle und Stahl, die in den Weltkriegen eine große Rolle gespielt hatten, zu entziehen, um dauerhaft Frieden zu bewahren.
Von ihrem Erfolg ermutigt beschlossen diese sechs Länder bald, weitere Bereiche ihrer Wirtschaft, wie z. B. die Landwirtschaft, zu integrieren, um Handelshemmnisse zu beseitigen und einen gemeinsamen Markt zu errichten. Im Jahr 1958 gründeten sie die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) sowie die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom). Die Institutionen dieser drei Gemeinschaften wurden im Jahr 1967 vereinigt. Im Laufe der Zeit traten in mehreren Beitrittsrunden weitere europäische Länder den damaligen Europäischen Gemeinschaften (EG) – bzw., seit dem Vertrag von Maastricht (1992), der Europäischen Union (EU) – bei.
Integration bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Länder in vielen Angelegenheiten gemeinsame Beschlüsse fassen. So haben sie in äußerst unterschiedlichen Bereichen, die von Landwirtschaft über Kultur, Verbraucherschutz, Wettbewerb, Umweltschutz und Energie bis hin zu Verkehr und Handel reichen, eine gemeinsame politische Linie festgelegt.
Der Binnenmarkt hätte formell Ende 1992 vollendet sein sollen, doch in einigen Bereichen sind die Arbeiten noch nicht abgeschlossen; so steht z. B. die Schaffung eines wirklich einheitlichen Binnenmarktes für Finanzdienstleistungen noch aus.
Quelle: www.europa.eu
EI.001 01/07
Europäische Zentralbank