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GELDPOLITIK

Der zentralen Bestimmung des geldpolitischen Kapitels des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) zufolge ist es das vorrangige Ziel des Eurosystems, die Preisstabilität zu gewährleisten. Indem der EG-Vertrag die Geldpolitik der EZB auf dieses Ziel ausrichtet, verkörpert er modernes Wirtschaftsdenken über Rolle, Umfang und Grenzen der Geldpolitik und liegt dem institutionellen und organisatorischen Aufbau des Zentralbankwesens in der Wirtschafts- und Währungsunion zugrunde.
Für das im EG-Vertrag verankerte Ziel der Gewährleistung von Preisstabilität gibt es gute Gründe.
Erstens weisen jahrzehntelange praktische Erfahrungen und eine große Anzahl volkswirtschaftlicher Studien darauf hin, dass die Geldpolitik vor allem durch die nachhaltige Gewährleistung von Preisstabilität zur Verbesserung der Wirtschaftsaussichten und zur Hebung des Lebensstandards der Bürger beiträgt.
Zweitens zeigen die theoretischen Grundlagen der Geldpolitik sowie die Erfahrungen der Vergangenheit, dass die Geldpolitik letztlich nur das Preisniveau in einer Volkswirtschaft beeinflussen kann. Daher ist die Gewährleistung stabiler Preise auf mittlere Sicht das einzig realisierbare Ziel der einheitlichen Geldpolitik. Dagegen ist die Geldpolitik über die positive Wirkung der Preisstabilität hinaus kein geeignetes Instrument, um dauerhaft Einfluss auf realwirtschaftliche Variablen zu nehmen.
Das Eurosystem muss im Einklang mit dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb handeln, wodurch ein effizienter Einsatz von Ressourcen gefördert wird.
MP.001 01/07
Europäische Zentralbank