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GELDPOLITIK

Obgleich der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft die Gewährleistung von Preisstabilität als vorrangiges Ziel der EZB eindeutig festschreibt, enthält er keine Definition dessen, was unter Preisstabilität eigentlich zu verstehen ist. Daher gab der EZB-Rat im Oktober 1998 eine quantitative Abgrenzung der Preisstabilität bekannt.
Der EZB-Rat hat Preisstabilität als „Anstieg des Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) für das Euro-Währungsgebiet von unter 2 % gegenüber dem Vorjahr“ definiert. Preisstabilität „muss mittelfristig gewährleistet werden“.
Im Mai 2003 bestätigte der EZB-Rat diese Definition, nachdem er die geldpolitische Strategie der EZB einer gründlichen Prüfung unterzogen hatte. Dabei stellte er klar, dass er im Rahmen dieser Definition darauf abziele, die Inflationsraten mittelfristig unter, aber nahe 2 % zu halten.
In dem Bezug auf den „HVPI für das Euro-Währungsgebiet“ kommt zum Ausdruck, dass die Geldpolitik der EZB auf Preisstabilität im Euroraum als Ganzem abzielt und einen umfassenden, effektiven Schutz gegen Kaufkraftverluste anstrebt. Beim HVPI-Index handelt es sich um den Index, der die im Zeitverlauf zu beobachtenden preislichen Veränderungen eines repräsentativen Korbs von Konsumgütern und Dienstleistungen, die von privaten Haushalten des Euroraums erworben werden, am besten abbildet.
Die Formulierung „unter 2 %“ setzt eine eindeutige Obergrenze für die am HVPI gemessene Inflationsrate, die mit Preisstabilität auf mittlere Sicht vereinbar ist. Zugleich sorgt das Ansteuern niedriger positiver Inflationsraten „nahe 2 %“ für „eine ausreichende Sicherheitsmarge zur Vermeidung von Deflationsrisiken“. Außerdem trägt die quantitative Definition von Preisstabilität der EZB möglichen Messfehlern im HVPI und den Auswirkungen strukturell bedingter Inflationsunterschiede im Euro-Währungsgebiet Rechnung.
Die Bezeichnung „auf mittlere Sicht“ signalisiert, dass die Geldpolitik die Preis- oder Inflationsentwicklung nicht über eine kurze Frist von wenigen Monaten feinsteuern kann. Geldpolitische Impulse übertragen sich immer erst nach einer bedeutenden zeitlichen Verzögerung auf die Preisebene, und wie stark die Wirkung letztlich ausfällt, ist nicht genau vorhersagbar. Daraus ergibt sich, dass die Geldpolitik nicht alle unerwarteten Preisschocks auf kurze Sicht ausgleichen kann. Ein gewisses Maß an kurzfristiger Volatilität der Inflation ist daher unvermeidlich.
Für die Bekanntgabe einer quantitativen Definition von Preisstabilität gibt es drei Hauptgründe:
MP.002 01/07
Europäische Zentralbank