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ORGANISATION

Die Rechtstexte, die das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) begründeten – der Vertrag von Maastricht und die Satzung des ESZB aus dem Jahr 1993 –, gingen von der Annahme aus, dass alle EU-Mitgliedstaaten den Euro einführen würden und das ESZB daher sämtliche Aufgaben in Zusammenhang mit der gemeinsamen Währung erfüllen würde. Bis alle EU-Staaten den Euro eingeführt haben, ist jedoch das Eurosystem federführend. Der Begriff „Eurosystem“ umfasst die Europäische Zentralbank sowie die nationalen Zentralbanken jener EU-Mitgliedstaaten, die den Euro eingeführt haben. Dieser bislang inoffizielle Begriff wird im Vertrag von Lissabon erstmals offiziell erwähnt (siehe Artikel 282 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union).
Das Eurosystem als Zentralbankensystem des Eurogebiets umfasst
Das Eurosystem ist also eine Teileinheit des ESZB. Da die Beschlüsse der EZB – z. B. zur Geldpolitik – natürlich nur für die Länder des Euro-Währungsgebiets gelten, ist es im Grunde das Eurosystem, das als Team die Zentralbankfunktionen für den Euroraum wahrnimmt. Dabei trägt die EZB zusammen mit den NZBen zur Erreichung der gemeinsamen Ziele des Eurosystems bei.
Drei Gründe sprechen besonders für ein Zentralbankensystem in Europa:
Das Leitbild des Eurosystems ist abrufbar unter www.ecb.europa.eu/ecb/orga/escb/html/mission_eurosys.de.html.
OR.002 01/07
Europäische Zentralbank