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ORGANISATION

Innerhalb bestimmter Grenzen und unter bestimmten Bedingungen ist die EZB in folgenden Fällen anzuhören:
Die EZB erteilt ihren Rat in Form von „Stellungnahmen der EZB“, die beispielsweise auf ihrer Website veröffentlicht werden.
Die Online-Version des rechtlichen Rahmens ist unter www.ecb.europa.eu/ecb/legal abrufbar.
Die EZB erhebt mit Unterstützung der NZBen ein breites Spektrum statistischer Daten, die sie für die Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt. Statistische Angaben sind von entscheidender Bedeutung – zum Beispiel für die monatliche Beschlussfassung über die Leitzinssätze –, weil sie die aktuelle Situation der Wirtschaft des Euroraums widerspiegeln.
Während die unmittelbare Verantwortung für die Wahrung der Finanzmarktstabilität und die Durchführung der Bankenaufsicht bei den zuständigen nationalen Behörden verbleibt, überträgt der EG-Vertrag dem Eurosystem die wichtige Aufgabe, zur reibungslosen Abwicklung der auf diesen Gebieten ergriffenen Maßnahmen beizutragen. Diese Aufgabe, die sich im Zusammenhang mit den Markt- und institutionellen Entwicklungen verändert, umfasst hauptsächlich drei Tätigkeiten: erstens die Überwachung der Finanzstabilität, in deren Rahmen Schwachstellen aufgezeigt und die Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems im Euroraum beurteilt werden; zweitens die Beratung der zuständigen Behörden im Hinblick auf die Gestaltung und Änderung regulatorischer und aufsichtsrechtlicher Anforderungen; drittens die Förderung von Vorkehrungen zur Wahrung der Stabilität des Finanzsystems und zur effektiven Bewältigung von Finanzkrisen, einschließlich der reibungslosen Zusammenarbeit zwischen Zentralbanken und Aufsichtsbehörden.
Nur Banknoten, die auf Euro lauten, gelten im Euro-Währungsgebiet als gesetzliches Zahlungsmittel. Darüber hinaus werden die Euro-Banknoten auch in anderen Ländern verwendet. Es gehört zu den Aufgaben des Eurosystems, eine reibungslose und effiziente Versorgung mit Banknoten sicherzustellen und das Vertrauen der Öffentlichkeit in das gesetzliche Zahlungsmittel zu erhalten. Die Fälschungssicherheit der Euro-Banknoten wird gewährleistet durch Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, durch die Prävention und Beobachtung von Fälschungen sowie durch die Anwendung einheitlicher Qualitäts- und Echtheitsprüfungsstandards für die Banknotenbearbeitung durch NZBen, Kreditinstitute und sonstige professionelle Bargeldakteure wie z. B. Werttransportunternehmen.
Bestimmte Themen mit besonderer Relevanz für die Hauptaufgaben der EZB, insbesondere die Geldpolitik (z. B. globale Ungleichgewichte oder die systemische Stabilität der Gesamtwirtschaft und der Finanzmärkte), tangieren nicht nur das Euro-Währungsgebiet und müssen daher auf internationaler Ebene behandelt werden. Deshalb nimmt die EZB an Treffen internationaler Foren teil, bei denen für das Eurosystem relevante Themen besprochen werden, um die Sicht des Eurosystems einzubringen. Die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken schreibt vor, dass der Präsident der EZB entscheidet, wie das Eurosystem im Bereich der internationalen Zusammenarbeit vertreten wird.
OR.010 01/07
Europäische Zentralbank