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Organisation
Aufgaben der EZB (1/2)
Im Gegensatz zu den nationalen Zentralbanken (NZBen) führt die EZB nur wenige Geschäfte durch. Sie konzentriert sich vielmehr darauf, die politischen Maßnahmen festzulegen und zu gewährleisten, dass die Beschlüsse von den NZBen konsistent umgesetzt werden.
Insbesondere ist die EZB zuständig für:
- die Festlegung der Politik des Eurosystems: Der EZB-Rat ist für die Geldpolitik im Hinblick auf die gemeinsame Währung verantwortlich. Dazu gehört auch die Definition von Preisstabilität, wie Inflationsrisiken analysiert werden, usw.
- Beschluss, Koordination und Überwachung der geldpolitischen Operationen: Die EZB erteilt den NZBen Weisungen bezüglich der erforderlichen Geschäfte (Wert, Laufzeit, Zeitpunkt usw.) und prüft, ob diese erfolgreich durchgeführt wurden.
- Verabschiedung von Rechtsakten: Innerhalb eng definierter Grenzen sind die Beschlussorgane befugt, verbindliche Rechtsakte – z. B. Leitlinien und Weisungen – für das Eurosystem zu erlassen, um sicherzustellen, dass die NZBen dezentralisierte Operationen konsistent durchführen. Darüber hinaus können die Beschlussorgane innerhalb definierter Grenzen Verordnungen und Entscheidungen verabschieden, die außerhalb des Eurosystems verbindlich sind.
- Genehmigung der Ausgabe von Banknoten: Dies umfasst die strategische Planung und Koordination der Herstellung und Ausgabe von Euro-Banknoten. Des Weiteren koordiniert die EZB die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten des Eurosystems sowie die Sicherheit und Qualität der Euro-Banknotenproduktion. Außerdem sind bei der EZB das Falschgeld-Analysezentrum für die Analyse und Klassifizierung gefälschter Euro-Banknoten, die zentrale Datenbank für Euro-Banknotenfälschungen und das Internationale Forschungszentrum für Fälschungsprävention angesiedelt. Letzteres trägt unter der Ägide der Zentralbankpräsidenten der G-10-Länder zur weltweiten Zusammenarbeit der Zentralbanken in der Fälschungsprävention bei.
- Interventionen an den Devisenmärkten: Gegebenenfalls erfolgen diese auch gemeinsam mit einzelnen NZBen. Dazu gehören der Erwerb und/oder der Verkauf von Wertpapieren an den Devisenmärkten.
- Internationale und europäische Zusammenarbeit: Um ihre Haltung auf internationaler und europäischer Ebene zu vertreten, nimmt die EZB an den Sitzungen verschiedener internationaler und europäischer Foren teil. Im Dezember 1998 wurde der EZB als einziger Zentralbank der Welt vom Internationalen Währungsfonds (IWF) Beobachterstatus eingeräumt. Sie nimmt nun an allen Sitzungen des Exekutivdirektoriums des IWF teil, die sich mit für die Wirtschafts- und Währungsunion relevanten Themen befassen. Aus diesem Grund hat die EZB eine Ständige Vertretung in Washington, D.C. errichtet. Darüber hinaus nimmt die EZB an Treffen der G 7, der G 20 und des Forums für Finanzmarktstabilität (Financial Stability Forum, FSF) teil. Auf europäischer Ebene wird der Präsident der EZB regelmäßig zu den Treffen der Eurogruppe, den informellen Zusammenkünften der Finanzminister des Eurogebiets, eingeladen. Zudem kann die EZB an Sitzungen des EU-Rats teilnehmen, wann immer dieser Themen im Zusammenhang mit den Zielen und Aufgaben des Eurosystems erörtert.
OR.012 01/07
Europäische Zentralbank
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