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Organisation
Aufgaben der EZB (2/2)
Des Weiteren fallen in den Zuständigkeitsbereich der EZB:
- Laut ESZB-Satzung vorgeschriebene Berichte: Die Berichtspflichten sind in der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken (Artikel 15) niedergelegt. Die EZB erstellt einen Monatsbericht, einen konsolidierten wöchentlichen Ausweis des Eurosystems und einen Jahresbericht.
- Überwachung der finanziellen Risiken: Dazu gehört die Beurteilung der Risiken von Wertpapieren, die im Zusammenhang mit der Anlage von Eigenmitteln und Währungsreserven der EZB erworben wurden oder die als Sicherheiten für Kreditgeschäfte des Eurosystems zugelassen sind.
- Wahrnehmung beratender Funktionen gegenüber Organen der Gemeinschaft und nationalen Behörden: Die EZB verabschiedet Stellungnahmen zu Entwürfen für Rechtsvorschriften auf EU- und nationaler Ebene, soweit sie den Zuständigkeitsbereich der EZB betreffen.
- Betrieb der IT-Systeme: Die EZB und die NZBen haben eine Reihe gemeinsamer operativer Systeme errichtet, um die Durchführung dezentralisierter Geschäfte zu erleichtern. Diese Systeme bieten die logistische Unterstützung für die funktionale Integrität des Eurosystems. Sie umfassen Informationssysteme, Anwendungen und Verfahren und sind nach dem „Nabe-und-Speiche“-Prinzip organisiert, wobei die EZB die Nabe darstellt.
- Strategische und taktische Verwaltung der Währungsreserven der EZB: Dazu gehört die Festlegung der langfristigen Ertrags-Risiko-Präferenzen für die Währungsreserven (strategische Portfolioausrichtung), die Steuerung des Risiko-Ertrags-Profils vor dem Hintergrund der jeweiligen Marktgegebenheiten (taktische Portfolioausrichtung) sowie die Festlegung der Anlagerichtlinien und des gesamten Handlungsrahmens.
OR.013 01/07
Europäische Zentralbank
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