Überblick über die Vorarbeiten des EWI
Nach Artikel 117 (ex-Artikel 109f) des Vertrags zur Gründung
der Europäischen Gemeinschaft ("EG-Vertrag") hat das Europäische
Währungsinstitut (EWI) in regulatorischer, organisatorischer und logistischer
Hinsicht den Rahmen festzulegen, den das
Europäische
System der Zentralbanken (ESZB), bestehend aus der Europäischen Zentralbank
(EZB) und den nationalen Zentralbanken (NZBen) der EU-Mitgliedstaaten, zur Erfüllung
seiner Aufgaben in der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion
(WWU) benötigt, und der EZB diesen Rahmen zum Zeitpunkt ihrer Errichtung
zur Beschlussfassung zu unterbreiten. Eine der Hauptaufgaben des EWI bestand somit
darin, die notwendigen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass das ESZB
seine Geschäfte mit Beginn der dritten Stufe aufnehmen konnte.
Ganz im Sinne seines vertragsgemäßen Auftrags verpflichtete sich das EWI im Einzelnen:
- eine Reihe von Instrumenten und Verfahren zur Durchführung der einheitlichen Geldpolitik im
zukünftigen Euro-Währungsraum zu entwickeln und potenzielle geldpolitische Strategien zu
analysieren;
- die Harmonisierung der Erhebung, Zusammenstellung und Weitergabe von ordnungsgemäß
gegliederten, den Euro-Währungsraum umfassenden statistischen Daten zu den Bereichen Geld- und
Bankwesen, Zahlungsbilanz sowie anderen Finanzbereichen zu fördern;
- den Rahmen für die Durchführung von Devisengeschäften sowie für die Haltung und
Verwaltung der offiziellen Währungsreserven der dem Euro-Währungsraum angehörenden
Mitgliedstaaten festzulegen;
- die Effizienz des grenzüberschreitenden Zahlungs- und Wertpapierabwicklungsverkehrs
zu fördern, um das Zusammenwachsen des Euro-Geldmarktes zu unterstützen,
insbesondere durch Entwicklung der technischen Infrastruktur (TARGET-System),
damit die Abwicklung des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs in
Euro so reibungslos funktioniert wie die des inländischen Zahlungsverkehrs
und
- die Euro-Banknoten, einschließlich ihres Designs und ihrer technischen Spezifikationen,
vorzubereiten.
Um weitere Vorarbeiten für die Errichtung des ESZB zu leisten, wie sie auch in der Satzung des
Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (ESZB-Satzung) im
Anhang zum EG-Vertrag dargelegt sind, übernahm das EWI die Aufgabe:
- harmonisierte Rechnungslegungsvorschriften und -grundsätze zu erarbeiten, damit eine
konsolidierte Bilanz des ESZB für interne und externe Berichtszwecke aufgestellt werden kann;
- die notwendige Unterstützung für die Informations- und Kommunikationssysteme
für
die im Rahmen des ESZB durchzuführenden operationellen und politischen
Aufgaben zur Verfügung
zu stellen und
- festzustellen, welche Möglichkeiten für das ESZB bestehen, um zu den von den
zuständigen Aufsichtsbehörden durchgeführten Maßnahmen zur Förderung der
Stabilität der Kreditinstitute und des Finanzsystems beizutragen.
Das EWI wirkte auch mit bei der Vorbereitung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften und
Gemeinschaftsvorschriften für den Übergang zur dritten Stufe, insbesondere im Bereich der
Währungs- und Finanzgesetzgebung, einschließlich der Satzungen der NZBen.
Darüber hinaus arbeitete das EWI bei der Vorbereitung auf die dritte Stufe mit anderen Organen
der EU zusammen. Insbesondere legte es – entweder gemäß einer Vertragsbestimmung oder auf
Aufforderung des Europäischen Rates – Berichte vor über:
- ein Szenario für den Übergang zur einheitlichen Währung,
- die geld- und währungspolitische Zusammenarbeit zwischen dem Euro-Währungsraum
und anderen EU-Ländern und
- die Fortschritte der EU-Mitgliedstaaten bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinsichtlich
der Schaffung der notwendigen Voraussetzungen zur Teilnahme an der Wirtschafts- und Währungsunion
(wirtschaftliche und rechtliche Konvergenz).
Gemäß den satzungsgemäßen Anforderungen berichtete das
EWI regelmäßig
über Fortschritte bei seinen Vorbereitungsarbeiten, insbesondere in seinen
vier Jahresberichten
für die Jahre 1994 bis 1997. Darüber hinaus veröffentlichte das
EWI im Januar 1997
einen Bericht über die Festlegung des Handlungsrahmens des ESZB für
die Durchführung der
einheitlichen Geldpolitik gemäß der im Vertrag enthalteten Anforderung,
diesen
Rahmen
bis spätestens
31. Dezember 1996 festzulegen. In drei Fällen wurden gesonderte
Berichte über die
Fortschritte auf dem Wege zur Konvergenz veröffentlicht. In einer Reihe
von stärker
fachbezogenen Publikationen wurden Themen aus den Bereichen Geldpolitik, Devisenpolitik,
Zahlungs- und
Wertpapierabwicklungssysteme, Statistik, Banknoten sowie zum Übergang zum
Euro
behandelt. Zu einer
Auflistung der vom EWI veröffentlichten Dokumente siehe den englischsprachigen
Bereich
"EMI
archives - Publications".
Der EZB wurde eine umfangreiche Sammlung an Arbeiten zur Konzeption, konkreten
Gestaltung
und Umsetzung vorgelegt, zu der alle internen Dokumente über
die
Vorbereitungsarbeiten
gehörten, die das EWI mit
Unterstützung der NZBen erstellt hat und die vom EWI-Rat auf den 45 Sitzungen,
die dieser im Zeitraum zwischen 1994 und 1998 in Frankfurt am Main abgehalten
hat, genehmigt wurden.
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