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Im Juni 1988 bestätigte der Europäische Rat das Ziel der stufenweisen Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU). Er beauftragte einen Ausschuss unter dem Vorsitz von Jacques Delors, dem damaligen Präsidenten der Europäischen Kommission, konkrete Schritte hin zu dieser Union zu prüfen und vorzuschlagen.
Mitglieder des Ausschusses waren die Präsidenten der nationalen Zentralbanken der Europäischen Gemeinschaft (EG), Alexandre Lamfalussy, der damalige Generaldirektor der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ), Niels Thygesen, ein dänischer Professor für Wirtschaftswissenschaften, sowie Miguel Boyer, der damalige Präsident der Banco Exterior de España.
In dem von diesem Gremium vorgelegten Delors-Bericht wurde vorgeschlagen, die Wirtschafts- und Währungsunion in drei aufeinander aufbauenden Schritten zu vollenden.
Auf der Grundlage des Delors-Berichts beschloss der Europäische Rat im Juni 1989, dass die erste Stufe der Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion am 1. Juli 1990 beginnen sollte. An diesem Tag wurden grundsätzlich alle Beschränkungen des Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten aufgehoben.
Dem Ausschuss der Zentralbankpräsidenten der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, der seit seiner Einsetzung im Mai 1964 eine zunehmend wichtige Rolle in der währungspolitischen Zusammenarbeit gespielt hatte, wurden weitere Verantwortlichkeiten übertragen. Diese wurden in einer Ratsentscheidung vom 12. März 1990 festgelegt. Seine neuen Aufgaben umfassten die Durchführung von Konsultationen zu und die Verbesserung der Koordination zwischen den Geldpolitiken der Mitgliedstaaten mit dem Ziel, Preisstabilität zu erreichen.
In Anbetracht der relativ kurzen zur Verfügung stehenden Zeit und der Komplexität der Aufgaben wurden die Vorbereitungen für die dritte Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) ebenfalls durch den Ausschuss der Zentralbankpräsidenten veranlasst. In einem ersten Schritt sollten alle Fragen, die einer frühzeitigen Prüfung bedurften, festgestellt, ein Arbeitsprogramm bis Ende 1993 erstellt und die Aufgaben der bereits bestehenden Unterausschüsse und Arbeitsgruppen, die zu diesem Zweck eingerichtet wurden, entsprechend festgelegt werden.
Zur Verwirklichung der zweiten und dritten Stufe musste der Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag) überarbeitet werden, um die erforderliche institutionelle Struktur zu schaffen. Zu diesem Zweck wurde eine Regierungskonferenz über die WWU einberufen, die 1991 parallel zur Regierungskonferenz über die politische Union stattfand.
Ergebnis dieser Verhandlungen war der im Dezember 1991 beschlossene und am 7. Februar 1992 in Maastricht unterzeichnete Vertrag über die Europäische Union (EU-Vertrag). Aufgrund von Verzögerungen im Ratifizierungsprozess trat der EU-Vertrag jedoch erst am 1. November 1993 in Kraft. (Der EU-Vertrag änderte den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, der in den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft umbenannt wurde, und umfasst unter anderem das Protokoll über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (pdf 200 kB, de) und das Protokoll über die Satzung des Europäischen Währungsinstituts.)
Zum SeitenanfangMit der Errichtung des Europäischen Währungsinstituts (EWI) am 1. Januar 1994 begann die zweite Stufe der WWU, mit der der Ausschuss der Zentralbankpräsidenten aufgelöst wurde. Die befristete Existenz des EWI spiegelte auch den Stand der währungspolitischen Integration innerhalb der Gemeinschaft wider. Das EWI war weder für die Durchführung der Geldpolitik in der Europäischen Union verantwortlich – dies blieb den nationalen Behörden vorbehalten –, noch war es für die Durchführung von Devisenmarktinterventionen zuständig.
Die beiden Hauptaufgaben des EWI bestanden darin,
Zu diesem Zweck fungierte das EWI als Forum für Konsultationen und für den Meinungs- und Informationsaustausch zu Grundsatzfragen, und es legte in regulatorischer, organisatorischer und logistischer Hinsicht den Rahmen fest, den das ESZB zur Erfüllung seiner Aufgaben in der dritten Stufe benötigte.
Weitere Informationen über die Vorarbeiten des EWI
Im Dezember 1995 beschloss der Europäische Rat, die zu Beginn der dritten Stufe einzuführende europäische Währungseinheit „Euro“ zu nennen, und bestätigte, dass die dritte Stufe der WWU am 1. Januar 1999 beginnen würde. Die chronologische Abfolge der mit dem Übergang zum Euro verbundenen Ereignisse wurde ebenfalls vorab angekündigt. Die Grundlage für dieses Szenario bildeten im Wesentlichen detaillierte Vorschläge, die vom EWI ausgearbeitet worden waren.
Gleichzeitig wurde dem EWI die Aufgabe übertragen, Vorarbeiten für die zukünftigen Geld- und Wechselkursbeziehungen zwischen dem Euro-Währungsgebiet und anderen EU-Ländern zu leisten. Im Dezember 1996 legte das EWI dem Europäischen Rat seinen Bericht vor, der die Grundlage für eine im Juni 1997 verabschiedete Entschließung des Europäischen Rates über die Grundsätze und die wesentlichen Elemente des neuen Wechselkursmechanismus (WKM II) bildete.
Im Dezember 1996 präsentierte das EWI dem Europäischen Rat und anschließend der Öffentlichkeit die ausgewählten Gestaltungsentwürfe für die Euro-Banknoten, die ab dem 1. Januar 2002 in Umlauf gebracht werden sollten.
Zur Vervollständigung und Konkretisierung der Vertragsbestimmungen über die WWU verabschiedete der Europäische Rat im Juni 1997 den Stabilitäts- und Wachstumspakt, zu dem zwei Verordnungen gehören und der dazu dient, die Haushaltsdisziplin in der WWU zu sichern. Der Pakt wurde ergänzt, und die entsprechenden Verpflichtungen wurden durch eine Erklärung des Rates vom Mai 1998 bekräftigt.
Am 2. Mai 1998 entschied der Rat der Europäischen Union in der Zusammensetzung der Staats- und Regierungschefs einstimmig, dass elf Mitgliedstaaten die notwendigen Voraussetzungen für die Teilnahme an der dritten Stufe der WWU und für die Einführung der einheitlichen Währung am 1. Januar 1999 erfüllten. Diese waren: Belgien, Deutschland, Spanien, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal und Finnland. Die Staats- und Regierungschefs erzielten ferner politisches Einvernehmen über die Personen, die zur Ernennung als Mitglieder des Direktoriums der Europäischen Zentralbank (EZB) empfohlen werden sollten.
Ebenfalls im Mai 1998 vereinbarten die Finanzminister der Mitgliedstaaten, die die einheitliche Währung einführten, gemeinsam mit den Präsidenten der nationalen Zentralbanken dieser Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission und dem EWI, die derzeitigen bilateralen WKM-Leitkurse der Währungen der teilnehmenden Mitgliedstaaten zur Festlegung der unwiderruflichen Umrechnungskurse für den Euro zu verwenden.
Am 25. Mai 1998 ernannten die Regierungen der elf teilnehmenden Mitgliedstaaten den Präsidenten, den Vizepräsidenten und die vier weiteren Mitglieder des Direktoriums der EZB. Deren Ernennung erfolgte mit Wirkung vom 1. Juni 1998 und markierte die Errichtung der EZB. Die EZB und die nationalen Zentralbanken der teilnehmenden Mitgliedstaaten bilden das Eurosystem, das die einheitliche Geldpolitik in der dritten Stufe der WWU formuliert und festlegt.
Mit der Errichtung der EZB am 1. Juni 1998 hatte das EWI seine Aufgaben erfüllt. Nach Maßgabe des Artikels 123 (ex-Artikel 109.1) des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft wurde das EWI mit der Errichtung der EZB aufgelöst. Alle dem EWI zugewiesenen Vorarbeiten wurden pünktlich abgeschlossen; für den Rest des Jahres 1998 nahm die EZB eine abschließende Prüfung der Systeme und Verfahren vor.
Zum SeitenanfangAm 1. Januar 1999 begann die dritte und letzte Stufe der WWU mit der unwiderruflichen Festlegung der Wechselkurse der Währungen der elf Mitgliedstaaten, die von Anfang an der Währungsunion angehörten, sowie der Durchführung einer einheitlichen Geldpolitik unter der Verantwortung der EZB.
Am 1. Januar 2001 stieß Griechenland zu den an der dritten Stufe der WWU teilnehmenden Mitgliedstaaten, wodurch sich deren Zahl auf zwölf erhöhte. Slowenien trat dem Euro-Währungsgebiet am 1. Januar 2007 als 13. Mitgliedstaat bei. 2008 folgten Zypern und Malta, und am 1. Januar 2009 wurde die Slowakei Mitglied des Eurogebiets. Die Zentralbank des jeweiligen Landes wurde am Tag des Beitritts zum Euroraum automatisch Teil des Eurosystems.
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