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Am 1. Mai 2004 traten zehn neue Länder der Europäischen Union bei – die Tschechische Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, die Slowakei und Slowenien. Zwei Jahre und acht Monate später, am 1. Januar 2007, erfolgte der Beitritt Bulgariens und Rumäniens zur EU.
Die neuen Mitgliedstaaten werden den Euro erst dann einführen, wenn sie gewisse wirtschaftliche Kriterien, d. h. ein hohes Maß an Preisstabilität, solide öffentliche Finanzen, stabile Wechselkurse und die Konvergenz der langfristigen Zinssätze, erfüllen. Die derzeitigen Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets mussten denselben Kriterien nachkommen.
Durch die von von der Europäischen Zentralbank erstellten Konvergenzberichte, in denen sie analysiert, ob die betreffenden Länder die erforderlichen Voraussetzungen für die Einführung des Euro erfüllen, trägt die EZB zum Entscheidungsprozess bezüglich künftiger Mitglieder des Euro-Währungsgebiets bei.
Die Präsidenten der Zentralbanken der neuen EU-Mitgliedstaaten gehören nun dem Erweiterten Rat der EZB an, haben jedoch bis zur Einführung des Euro in ihrem Land keinen Sitz im höchsten Beschlussorgan, dem EZB-Rat. Die Experten der Zentralbanken der Mitgliedstaaten sind Mitglieder der Ausschüsse des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB).
Häufig gestellte Fragen: „Die EU-Erweiterung und die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)“