Das Direktorium
Amtszeiten früherer und
derzeitiger Mitglieder
Mitglieder des Direktoriums
umfasst
-
den Präsidenten, den Vizepräsidenten sowie
-
vier weitere Mitglieder.
Alle Mitglieder werden von den Staats- und Regierungschefs der Länder des Euroraums einvernehmlich ernannt.
Aufgaben
- die Vorbereitung der Sitzungen des EZB-Rats;
- die Durchführung der Geldpolitik des Euroraums gemäß den Leitlinien und Entscheidungen des EZB-Rats, wobei es hierzu den nationalen Zentralbanken des Euroraums die notwendigen Weisungen erteilt;
- die Führung der laufenden Geschäfte der EZB und
- die Ausübung bestimmter, vom EZB-Rat übertragener Befugnisse, einschließlich gewisser Befugnisse normativer Art.
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Mitglieder
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Rechtsgrundlage
Artikel 11 der Satzung (des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank) enthält alle Bestimmungen hinsichtlich des Direktoriums.
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