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Der EZB-Rat tritt in der Regel zweimal im Monat im Eurotower in Frankfurt am Main zusammen.
Auf der jeweils ersten Sitzung jedes Monats beurteilt der EZB-Rat die wirtschaftliche und monetäre Entwicklung und fasst die geldpolitischen Beschlüsse. Auf der zweiten Sitzung erörtert er Fragen im Zusammenhang mit sonstigen Aufgaben und Zuständigkeiten der EZB und des Eurosystems.
Die Sitzungsprotokolle werden nicht veröffentlicht. Allerdings findet im Anschluss an die erste Sitzung jedes Monats eine Pressekonferenz statt, auf der die geldpolitischen Beschlüsse ausführlich erläutert werden. Der Präsident der EZB leitet diese Pressekonferenz und wird hierbei vom Vizepräsidenten unterstützt.
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Siehe Artikel 10 der Satzung (des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank) über die Bestimmungen hinsichtlich des EZB-Rats.
Artikel 10.1: „Nach Artikel 112 Absatz 1 dieses Vertrags besteht der EZB-Rat aus den Mitgliedern des Direktoriums der EZB und den Präsidenten der nationalen Zentralbanken.“